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Jagdzeitverlängerung für Rehwild
19. März 2026

In der heutigen entscheidenden Sitzung hat der Bayerische Landtag in 2. und 3. Lesung die Änderung des Bayerischen Jagdgesetzes (BayJG) final verabschiedet. Damit tritt die Reform pünktlich zum neuen Jagdjahr, beginnend am 1. April 2026, in Kraft. Der BJV begrüßt die Standhaftigkeit des Parlaments gegenüber ideologischen Forderungen, kündigt jedoch eigene fachliche Richtlinien für die Jagdpraxis an. Der BJV verbucht es als großen Erfolg für den ländlichen Raum, dass die Anträge der Opposition auf drastische Einschränkungen des Jagdrechts abgelehnt wurden. Die Aufnahme von Wolf und Schakal als jagbare Arten in das Jagdrecht ist ein Meilenstein. Der BJV bekennt sich zu seiner Verantwortung im Wildmanagement und begrüßt, dass Forderungen nach einem Verzicht auf diese Aufnahme keine Mehrheit fanden. Wir begrüßen ausdrücklich, dass Waldschnnepfe und Eichelhäher im Jagdrecht verbleiben. Die Versuche, sie aus dem Gesetz zu streichen, wurden erfolgreich abgewehrt. Die Einführung eines Sachkundenachweises für die Fallenjagd ab 2027 sichert dieses wichtige Werkzeug für den Artenschutz rechtlich ab. Trotz unserer massiven Warnungen ist es dem BJV leider nicht gelungen, eine weitere Ausweitung der Jagdzeiten zu verhindern. Der nun gesetzlich festgeschriebene Jagdbeginn für Rehwild am 16. April ist aus wildbiologischer Sicht ein schwerer Fehler. Der BJV kritisiert dieses Vorgehen, die Jagdzeiten immer weiter auszudehnen, aufs Schärfste. Das Problem ist offensichtlich: Während der Beginn im Frühjahr immer weiter nach vorne verlegt wird, hat das Wild im Winter eben auch keine Ruhe. Der Druck auf unsere Wildtiere nimmt von beiden Seiten zu. Wer die Jagdzeit im Frühjahr vorverlegt, ohne dem Wild im Winter die nötige Entlastung zu geben, handelt verantwortungslos gegenüber der Kreatur. Wildruhe ist kein politisches Verhandlungsgut, sondern eine biologische Notwendigkeit. Deshalb haben die BJV— Präsidiumsmitglieder Roland Weigert und Volker Bauer dem Gesetz nicht zugestimmt.

Wir lassen uns als Jäger nicht zum reinen Vollzugsorgan waldbaulicher Interessen machen. Nur weil der Gesetzgeber den 16. April freigibt, bedeutet das nicht, dass wir die Büchse führen müssen. Die Waidgerechtigkeit und der Respekt vor dem Wild in seiner sensibelsten Phase nach dem Winter stehen für uns an erster Stelle. Der BJV veröffentlicht daher eigene, fachlich fundierte Empfehlungen zu den Jagdzeiten. Wir rufen Euch dazu auf, die Jagd im April nur dort und dann auszuüben, wo es biologisch vertretbar ist und die nötige Ruhephase des Wildes nicht gefährdet wird. Die detaillierte Übersicht unserer BJV-Empfehlungen, die bewusst von den neuen gesetzlichen Daten abweichen, findet Ihr ab sofort exklusiv in der Print-Ausgabe der JAGD In Bayern und der App. Lasst uns gemeinsam zeigen, dass wir Jäger die wahren Anwälte des Wildes sind – mit Herz, Verstand und bayerischer Waidgerechtigkeit!