Neue Allgemeinverfügung zum Abschuss von Nil-, Grau- und Kanadagänsen zur Wildschadenverhütung für das Jagdjahr 2020/2021 bzw. 2021/2022.
Information des Landratsamtes Pfaffenhofen am 31.03.2022:
Es wurde Klage gegen die Allgemeinverfügung vom 29.03.2022 eingereicht. Das Landratsamt Pfaffenhofen prüft die Angelegenheit. Bis zur Klärung ist der Abschuss von Rehwild nicht gestattet.
Wir bitten, die Jagdpächter zu informieren.
Zur Veröffentlichung im Amtsblatt:
Das Landratsamt Pfaffenhofen erlässt die folgende
„Allgemeinverfügung zur Verkürzung der Schonzeit von Rehwild im Landkreis Pfaffenhofen“:
Weiterlesen: Verkürzung der Schonzeit von Rehwild im Landkreis Pfaffenhofen
Die zuständigen Stellen im Landratsamt haben in den nachstehenden Schreiben das Vorgehen bei der Durchführung von Drückjagden dargestellt:
Information die wegen der ausfallenden Mitgliederversammlung zur Verfügung gestellt wird
Informationen zu Saufängen
Sehr geehrte Damen und Herren,
Niederwildjagden sind bei infektionsschutzrechtlicher Vertretbarkeit durch die Kollegen vom Verbraucherschutz zugelassen. Es kann zur Beantragung das anliegende Formular verwendet werden.
Freundliche Grüße
Furtmayr
Sachgebietsleiter
Öffentliche Sicherheit und Ordnung